Immer mehr Radfahrer auf dem Gehweg

– Gemeinsame Pressemitteilung –                       Stadt, Kreis Groß-Gerau,  Kreisverkehrswacht,            ADFC und Polizei

Immer mehr Radfahrer fahren auf Gehwegen

Auf dem Bürgersteig fahrende Radfahrer sieht man zunehmend häufiger – auch im Stadtgebiet Mörfelden-Walldorfs. Gründe mag es hierfür viele geben: enge und stark befahrene Straßen, abgekürzte Wege über Plätze, die Nutzung von Fußgängerampeln oder schlichtweg ein Gefühl größerer Sicherheit für den Radfahrenden. Doch die Entwicklung gibt Anlass für Besorgnis, finden der ehrenamtliche Radverkehrsbeauftragte der Stadt Rüdiger Warlich und Carolin Wächter vom Stadtplanungs- und –bauamt, denn Radfahrende auf Gehwegen verlagern mögliche Konflikte und Unfälle zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern: den Fußgängern.

Bürgersteige sind nur für Fußgänger da. Diese langsameren und ungeschützten Verkehrsteilnehmer brauchen einen vom Autoverkehr abgetrennten Bereich, um sich sicher fortbewegen zu können. „Fußgänger bewegen sich, anders als Autofahrer und Radfahrer nicht zielgerichtet. Sie bleiben unvermittelt stehen, sie ändern die Richtung; sie sind nicht immer berechenbar“ erklärt Carolin Wächter. Dadurch kann ein Radfahrender, der auf dem Bürgersteig fährt, schnell mit einem Fußgänger zusammenstoßen – was durchaus für beide zu ernsten Folgen führen könnte.

Gehwege bieten auch sichere Bereiche für die Verkehrsteilnehmer, welche am meisten Schutz brauchen: Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderung. Diese müssen genauso vor den deutlich schnelleren Radfahrenden geschützt werden.

Auch deshalb steht in der Straßenverkehrsordnung, dass Radfahrer auf der Straße fahren müssen. Das Fahren auf dem Gehweg ist dem Radfahrenden hingegen untersagt. Nur ausnahmsweise wird ein Gehweg durch ein besonderes Schild auch für den Radfahrenden freigegeben. „Radfahrer frei“ bedeutet aber, dass der Fußgänger bevorrechtigt ist, der Radfahrende Rücksicht nehmen und Schrittgeschwindigkeit fahren muss, auch wenn kein Fußgänger auf dem Gehweg unterwegs ist. Radfahren auf dem Gehweg ist gesetzlich verboten. Ausnahmen: Kinder bis acht Jahre müssen, Kinder bis zehn Jahren dürfen den Bürgersteig mit dem Fahrrad befahren. Seit Ende 2016 ist es außerdem erlaubt, dass Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, Kinder auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten. Für alle anderen gilt: Wer bei einer solchen Ordnungswidrigkeit erwischt wird, muss hierfür ein Bußgeld zahlen. Dieses liegt, je nachdem ob hierbei auch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder sogar in einen Unfall verwickelt werden, zwischen 10 und 25 €. Finanziell wesentlich schmerzlicher können für Radfahrende auf dem Gehweg bei einem Unfall die Haftungsfolgen sein.

„Vielen Radfahrern scheint gar nicht bekannt zu sein, dass sie nicht auf dem Gehweg fahren dürfen oder ihnen ist ihre eigene gefühlte Sicherheit wichtiger“ vermutet Rüdiger Warlich. Dass Radfahren auf dem Gehweg sicherer für den Radler ist, stimmt aber gar nicht.

Radfahren auf dem Bürgersteig birgt zahlreiche Gefahren. Auf dem Bürgersteig direkt sind vor allem Hausausgänge sowie Ein- und Ausfahrten ein Problem. Fußgänger treten unvermittelt auf den Bürgersteig und Autos queren diesen, dabei werden Radfahrende schnell übersehen. Auch Fußgänger selbst, die auf dem Bürgersteig auch mal anhalten, ein Schwätzchen halten, in ein Schaufenster gucken oder einfach die Richtung ändern, können schnell mit einem hier fahrenden Radler kollidieren, hierbei kann sich auch der Radfahrende verletzen. Insbesondere beim Queren von einmündenden Straßen werden Radfahrende, die deutlich schneller unterwegs sind als Fußgänger, von abbiegenden Autos regelmäßig nicht wahrgenommen – gerade beim Rechts- und Links-Abbiegen passieren die meisten Unfälle zwischen Radfahrern und Autos. Gefährlich ist auch das bei Radfahrenden mittlerweile häufig praktizierte „Wechseln“ zwischen Fahrbahn und Bürgersteig – hierbei tauchen sie für den Autofahrer genau wie für den Fußgänger plötzlich und unerwartet auf der Verkehrsfläche auf. Für ein Ausweichen kann es dann bereits zu spät sein.

Gottseidank zeigt die offizielle Unfallstatistik nur wenige der Polizei gemeldete Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern in Mörfelden-Walldorf auf. Damit dies so bleibt, empfiehlt der Radverkehrsbeauftragte Rüdiger Warlich: „Radfahrer werden auf der Straße vom Autofahrer am besten wahrgenommen – deshalb ist dies der sicherste Platz für den Radfahrer im Verkehr.“ Dies ist auch das Fazit zahlreicher wissenschaftlicher Studien zu diesem Thema. Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich bereits seit Jahren für die Aufhebung der Radwegebenutzungs-pflicht innerorts ein und fordert, Radfahrer auf der Fahrbahn fahren zu lassen.

Die Entwicklungen der letzten Zeit führen bedauerlicherweise genau zum Gegenteil. Die Stadt Mörfelden-Walldorf appelliert deshalb gemeinsam mit der Kreisverkehrswacht, dem ADFC Kreis Groß-Gerau, dem Polizeipräsidium Südhessen und dem Kreis Groß-Gerau an alle Radfahrer in ihrem eigenen Interesse und im Interesse der Fußgänger, nicht auf dem Bürgersteig zu fahren.