Ältere aktive Kraftfahrer

Auszug aus der Mitgliederzeitung der Ev. Frauenhilfe Walldorf ” ‘s Blättche“.          

Text von Frau Donata Pötter, Walldorf.

Gleich zu Beginn des Monats, am 5. Juli 2017, hatten wir die Fahrschule Knodt mit einem Vortrag über „Senioren im Verkehr“ zu Gast. Doch begonnen wurde mit dem Lied „Vertraut den neuen Wegen“ und der Andacht von Pfarrer Mühl zum Thema „Kreuzungen“, angelehnt an unseren erwarteten Vortrag. Kreuzungen sind wichtig, weil sie Orte der Begegnung sind. Indem wir dort anderen Menschen begegnen, kommen wir auf neue Wege. Kreuzungen können aber auch gefährlich sein. Manchmal sind sie auch Orte der Auseinandersetzung. Im Straßenverkehr gibt es Regeln für die Begegnung von Fahrzeugen. Den Verkehrsregeln sind wir oft ambivalent gegenüber eingestellt: Erleiden wir einen Schaden, wünschen wir uns zur Regelung die Polizei herbei. Bekommen wir ein Knöllchen für Falschparken oder zu schnelles Fahren, ärgern wir uns über Verkehrsregeln und diejenigen, die sie durchsetzen.

Auch in der Bibel begegnen uns Regeln, denen wir ambivalent gegenüber eingestellt sind: Wir begrüßen, dass Schwache geschützt werden, aber wollen wir, dass Straftäter im Tempel Asyl erhalten (1. Könige 1,50)?
An Straßen-Kreuzungen passieren mehr Unfälle als auf freier Strecke. Manchmal erinnern Holzkreuze an Menschen, die dort verunglückt sind. Das Kreuz drückt das Leid und gleichzeitig die Hoffnung auf Auferstehung aus. Eine sehr schöne, einfühlsame Andacht! Wir schlossen mit dem Lied „Lobet den Herrn“.

Danach begrüßte der Senior der Fahrschule, Jakob Knodt, die 32 Anwesenden und dankte im Namen der Verkehrswacht für die Einladung. Sein Sohn Michael fuhr fort mit dem von uns bereits erwarteten Vortrag.

Mörfelden-Walldorf sei ja allgemein bekannt als sehr fahrradfreundliche Stadt. 24 Straßen sind für Fahrräder freigegeben, ohne die Schutzräume. Viele Regeln ändern sich aber stetig, da die StVO (Straßenverkehrsordnung) lebendig ist und so macht es Sinn, sich regelmäßig damit zu beschäftigen.
Auch Senioren unterscheiden sich im Verkehr natürlich in Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer. Hierbei ist der Fußgänger im Verkehr zwar das schwächste, aber auch das am besten geschützte Mitglied, allerdings am meisten beeinträchtigt auch durch die Radfahrer. Dabei ist auf Gehsteigen das Fahrradfahren nur Kindern bis 8 und Senioren ab 80 Jahren alt gestattet. Vermehrt sieht man Senioren mit Rollatoren auf unseren Gehwegen. Hier empfiehlt Herr Knodt eher große Räder für das Gefährt. Ein weiterer Tipp: am Bordstein den Rollator kippen. Bei Fußgängerüberwegen am Kreisverkehr ist Vorsicht geboten, denn dieser ist nicht mit dem Zebrastreifen zu verwechseln, wo der Autofahrer verpflichtet ist anzuhalten; beim Überweg nicht unbedingt. Kinder bekommen beigebracht, beim Überqueren der Straße die Hand herauszuhalten, umgesehen zu werden. Dies gilt jedoch nur für den Zebrastreifen.
Für Fahrradfahrer gibt es vor Ampeln rote Bodenmarkierungen, sog. Sammelpunkte. Hier ist allerdings bei Nässe Vorsicht geboten, denn die Markierung wird glatt. Aus dem Kreis der anwesenden Damen wurden lebhaft Fragen gestellt, besonders in punkto Einweisung von Kindern. Kinder dürfen z. B. bis zum 8. Lebensjahr den Zebrastreifen mit dem Fahrrad überqueren. Zum Erlernen des Radfahrens sollte das Kind nicht auf dem Gehsteig und der Erwachsene auf der Straße fahren. Besser ist es, wenn das Kind vor bzw. hinter dem Erwachsenen fährt. Hier gilt, davor, wenn das Kind noch gesteuert werden muss; dahinter, wenn Befehle vom Kind gut zu hören sind. Bei breiten Radwegen können Kind und Erwachsener auch parallel nebeneinander herfahren.
Zurzeit sind „unterstützte Fahrräder“ sehr beliebt. Sie fahren bis 20kmH; sog. E-Bikes sogar bis 25kmH. Für das E-Bike ist eine Fahrerlaubnis notwendig (Mofa-Schein) und das Fahrzeug muss versichert sein. Bei beiden Fortbewegungsmitteln empfiehlt Herr Knodt, einen Fahrradhelm zu tragen. Ebenso ist es unbedingt ratsam, eine Einweisung beim Händler zu machen. Auch die Verkehrswacht in Rüsselsheim bietet entsprechende Kurse an.

Scooter (vierrädrige Rollstühle) benötigen eine Prüfbescheinigung für Mofa und Krankenfahrstühle bis 25kmH. Der dreirädrige Scooter (bis 45kmH) darf nur mit Fahrerlaubnis AM oder dem alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden.
Für Autofahrer gilt: “Plane Deinen Weg und fahre Deinen Plan“. Ist die Strecke entsprechend vorbereitet, fährt es sich sicherer. Ebenso sollte man sich bei einer längeren Strecke auch auf eine Ausweichstrecke einrichten und diese vorab schon einmal abfahren. Gewohnte Wege fährt man auch im Alter wie in jungen Jahren.

Weitere Tipps von Herrn Knodt sind:
Fahren Sie nicht schneller als erlaubt, aber auch nicht langsamer als den Umständen entsprechend. Fahren Sie angepasst an Umgebung und Situation; fahren Sie mäßig auf Ampeln etc. zu. Fahren Sie bei längeren Reisen „azyklisch“, meiden Sie den Feierabendverkehr. Für Fahrten ins europäische Ausland sollte man sich vorab mit den Verkehrsregeln in den Nachbarländern vertraut machen. Ein Navigationssystem („Navi“) oder ein Beifahrer mit einem Smart-Phone und damit aufrufbarer Weg-beschreibung sind sehr hilfreich, wenn man ortsfremd ist.

Ganz wichtig ist das Bilden der Rettungsgasse auf Autobahnen im Falle eines Unfalls oder Staus, wenn Rettungskräfte zum Einsatzort müssen.
Herr Knodt fragte die Damen ab, ob Jemand wisse, wie eine Rettungsgasse zu bilden sei. Natürlich wussten das die meisten: Alle Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links fahren, alle anderen Spuren nach rechts, soweit wie möglich. Der Standstreifen ist hierbei freizuhalten für Abschlepp-Fahrzeuge, die nicht wie Polizei und Rettungskräfte die Rettungsgasse benutzen. Diese ist ausschließlich für Fahrzeuge mit Blaulicht vorgesehen. Nur, wenn die Polizei die Standspur, etwa bis zur nächsten Abfahrt, freigibt, darf diese befahren werden.

Abschließend gab Herr Knodt den Rat, sich zu diesem Thema ständig weiter zu bilden. Hierzu besteht auch die Möglichkeit, sich dienstags und freitags im Schulungsraum der Fahrschule Auskunft zu holen. Die Fahrschule Knodt bietet sehr gerne ihre Hilfe an, sollte einmal ein Rat in Verkehrsangelegenheiten oder aber auch ein Verkehrsfachmann oder -anwalt benötigt werden.

Und als Letztes: immer schön an die Alkoholgrenze von 0,5 Promille denken!

Mit einem Lacher und Applaus bedankten wir uns bei Vater und Sohn Knodt für den interessanten Nachmittag.