Anschnallpflicht – Sicherung des Kindes

Urteil zu: Anschnallpflicht – Sicherung des Kindes

Ein Autofahrer muss dafür sorgen, dass ein Kind während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig angeschnallt bleibt. Mit dieser Begründung bestätigt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die Geldbuße für einen Fahrer, dessen vierjährige Tochter sich während der Autofahrt selbst abgeschnallt hatte. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig (Az. 5 RBs 153/13).

Im vorliegenden Fall war bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen, dass das vierjährige Mädchen in seinem Kindersitz auf der Rückbank nicht angeschnallt war. Der am Steuer sitzende Vater erhielt daraufhin eine Geldbuße von 40 Euro – unter anderem wegen nicht vorschriftsmäßiger Sicherung des Kindes.

Dagegen wehrte sich der Mann mit der Begründung, dass sich seine Tochter während einer Fahrt selbst abgeschnallt habe. Von ihm als Fahrer könne nicht verlangt werden, die Sicherung des Kindes bei der Fahrt ständig zu kontrollieren.